Grundsteuer

Die Grundsteuerreform

Sie sind Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks?
Dann sind Sie zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet!

Warum?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Hintergrund ist, dass die aktuellen Grundstückswerte auf historischen Einheitswerten basieren, die in den alten Bundesländern seit dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern seit 1935 nicht mehr angepasst wurden.

Diese sind völlig veraltet und führen dazu, dass gleichwertige Grundstücke völlig unterschiedlich bewertet und somit unterschiedlich besteuert werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt.

Was?

Daher müssen dem Finanzamt in 2022 alle nötigen Informationen zur Neubewertung der Grundstücke im Rahmen einer Feststellungserklärung („Grundsteuererklärung“) für jedes einzelne Grundstück mitgeteilt werden.

Wer?

Betroffen sind alle Immobilien-, Wohnungseigentums- und Grundstückseigentümer als Verpflichtete zur Abgabe der Steuererklärung. Insgesamt müssen in Deutschland ca. 36 Millionen Grundstückseinheiten neu bewertet werden. Unsere Kanzlei kann die Ermittlung der neuen Grundstückswerte und Abgabe der Steuererklärung für Sie übernehmen, auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant unserer Kanzlei sind.

Wann?

Die Grundsteuererklärungen müssen im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zunächst 31.01.2023 an das Finanzamt übermittelt werden. In Bayern gibt es mittlerweile eine Fristverlängerung bis zum 30.04.2023. Darauf basierend ermitteln die Finanzämter und Kommunen bis Ende 2024 die neuen Grundsteuerbeträge, die dann in 2025 neu erhoben werden.

Wie?

Wir haben uns mit einem Team unserer Kanzlei intensiv auf die Grundsteueränderung vorbereitet und unterstützen Sie gerne! Dazu stellen wir unseren Mandanten eine intuitiv zu bedienende webbasierte und sichere Softwarelösung zur Verfügung, über die Sie uns bequem die Daten zu Ihrem Grundstück übermitteln können, die wir noch nicht kennen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen immer gerne zur Verfügung. Wir begleiten Sie von der Erstellung der Steuererklärung bis hin zur Prüfung und Finalisierung des Steuerbescheides.

Jetzt beauftragen

Gerne können Sie uns direkt beauftragen um eine zeitgerechte Abgabe sicherzustellen. Sobald unsere Software-Lösung zur Verfügung steht, erhalten Sie nach erfolgreicher Beauftragung eine entsprechende Einladung via Email.

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